Lexikon
AwSV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , regelt unter anderem Heizöltanks.
Definition
Schutz von Boden und Wasser
Die AwSV legt fest, wie Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen , etwa Heizöltanks , gebaut, betrieben und geprüft werden müssen. Ziel ist, dass kein Öl in Boden oder Grundwasser gelangt.
Daraus ergeben sich Pflichten wie Auffangwannen, Überfüllschutz und je nach Größe und Lage regelmäßige Prüfungen.
Kurz & knapp
- Wer betroffen ist: Betreiber von Heizöltanks.
- Typische Pflichten: Auffangschutz, Grenzwertgeber, Prüfungen in Wasserschutzgebieten.
- Im Zweifel: Schornsteinfeger oder Fachbetrieb fragen.
Verwandte Begriffe: Grenzwertgeber.
Quelle
- AwSV , Gesetze im Internet